
Nahezu jede Bürgerin und jeder Bürger hat in der Vergangenheit schon einmal ein Strafticket erhalten. Mithilfe der Online-Anhörung können sich alle Betroffenen das Porto und den Gang zum Briefkasten sparen. Denn seit einigen Jahren befindet sich in dem Anschreiben an die Betroffenen in OWI-Verfahren einiger Kundinnen und Kunden der ITEBO die Möglichkeit, online zu reagieren. Enthalten sind nur die für den jeweiligen Fall gültigen Zugangsdaten zu den entsprechenden Online-Formularen. Damit können Falschparkende Zeugenfragebogen und Anhörungsbogen für pmOWI unkompliziert online ausfüllen.
pmOWI digitalisiert Bußgeldverfahren
ITEBO-Partner GovConnect ist mit der Software pmOWI seit Jahrzehnten bundesweit ein Spezialist auf diesem Gebiet und hat das System nach und nach erweitert. Die Anbindung an pmPayment und die pmOWI-App sind weitere wichtige Ergänzungen, die im Laufe der Jahre hinzugekommen sind. Zusammen mit der Online-Anhörung erhöhen sie den Komfort aufseiten der Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Bußgeldstellen.
Die Nutzung von pmOWI mit seinen Komponenten ermöglicht sogar oft, dass die Online-Anhörung selbst gar nicht mehr notwendig ist. Angestellte des Ordnungsamtes können vor Ort Strafzettel per pmOWI-App ausdrucken und an pmOWI senden. Über einen QR-Code auf dem Bußgeldbescheid können Falschparkende das Verwarnungsgeld dank Anbindung an pmPayment direkt bezahlen. Dieser Zahlungsvermerk fließt an pmOWI, sodass überhaupt kein Anschreiben an die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter mehr versendet werden muss. Nur wenn eine Reaktion ausbleibt, wird der Prozess in Gang gesetzt.
Auch auf anderen Wegen ist es möglich, das Verfahren in pmOWI zu starten. Kommunen, Städte und Gemeinden arbeiten teils sehr unterschiedlich: Manche nutzen die pmOWI-App, andere verlassen sich immer noch ausschließlich auf Papier, wieder andere nutzen Kombinationen davon. pmOWI ist für alle geeignet, denn es kann die notwendigen Daten aus verschiedenen Quellen erfassen. Für Verwaltungen ist es dann mit minimalem Aufwand verbunden, den Bürgerinnen und Bürgern ein Online-Verfahren zu ermöglichen. Die Angaben der Person werden aufgrund der eindeutigen Log-in-Daten direkt dem entsprechenden Verfahren zugeordnet.
Online-Anhörung: komfortabel, international und zeitsparend
Rund ein Viertel der Bürgerinnen und Bürger, die die Möglichkeit zur Online-Variante haben, zieht diese Variante der postalischen Rückantwort vor.
Für ITEBO-Mitarbeiter Detlef Rüger liegen die Vorteile klar auf der Hand: „Die Bürgerinnen und Bürger sparen Zeit, weil sie nicht zum nächsten Briefkasten laufen müssen. Und sie sparen sich natürlich auch das Porto.“
Zudem können sie dank der Schnittstelle zu pm-Payment bei Verwarnungen das Bußgeld bis zu einer Höhe von 55 € direkt überweisen. Natürlich erhalten Nutzerinnen und Nutzer einen Nachweis über die Vorgänge. Sie können ihre Aussage per PDF-Dokument abspeichern und auch direkt ausdrucken. Dank des responsiven Designs können sie die Anhörung sogar mobil beantworten.
Der Zugang zur Online-Anhörung ist bewusst niedrigschwellig gestaltet. Auf eine bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern eher unbeliebte Identifizierung über den Personalausweis wurde bewusst verzichtet. Denn zum einen reicht die Kombination aus sicherem Passwort und Briefgeheimnis aus, um Missbrauch zu verhindern, und zum anderen können auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Ausland auf diese Weise die Online-Anhörung nutzen. Weil eine landestypische Identifikation entfällt, können Verkehrssünderinnen und -sünder aus Nachbarländern unkompliziert und ohne weitere Kosten auf Anschreiben reagieren. Auch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter werden durch pmOWI entlastet, weil der erste Schriftverkehr komplett automatisiert stattfindet. Zuständige Mitarbeitende werden direkt in ihrem pmOWI-Postfach darüber informiert, wenn eine Online-Anhörung eingegangen ist. Die Daten können dann automatisch zum Vorgang übernommen werden. Und natürlich werden sämtliche Schriftwechsel revisionssicher und übersichtlich im Dokumentenmanagementsystem abgespeichert.
Detlef Rüger sieht hier vor allem Vorteile bei schriftlichen Kommentaren seitens der Verkehrssünderinnen und -sünder: „Grundsätzlich ist der Unterschied in der Sachbearbeitung nicht riesig, weil heute bereits alles digital vorgelegt wird. Doch gerade, wenn jemand richtig unordentlich schreibt, ergibt sich ein Zeitvorteil, der auch Nerven spart.“
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ITEBO unterstützten Verwaltungen bei der Umsetzung dieser und anderer Funktionen von pmOWI. Die Spezialsoftware für Ordnungswidrigkeiten ist in der Lage, Bußgeldstellen deutlich zu entlasten. Die ITEBO berät Kundinnen und Kunden sowie Interessenten hinsichtlich des notwendigen Funktionsumfangs und der Anschlussfähigkeit zu anderen Plattformen. Sie unterstützt außerdem bei der Umsetzung und alltäglichen Arbeit mit dem Programm.

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