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EfA-Dienste

Blaupause für den digitalen 
Umbau der Verwaltung

Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung ist kein abstraktes Zukunftsprojekt – sie findet jeden Tag in jeder Kommune statt. Mit dem „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA) steht der öffentlichen Verwaltung ein Ansatz zur Verfügung, mit dem sich Onlineprozesse wirtschaftlich, standardisiert und mit hoher Qualität umsetzen lassen.

Die Chance: Statt jeden Onlineservice eigenständig neu zu bauen, können standardisierte, rechtssichere und technisch gepflegte Dienste integriert werden – als Blaupause für weitere Digitalisierungsschritte. Wer einsteigt, profitiert von zentral abgestimmten Prozessen und einer einheitlichen Bedienoberfläche für BürgerInnen. Ein Blick auf das Beispiel „Wohngeldantrag“ zeigt, wie digitale Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gelingen kann.

Was sind EfA-Dienste – 
und woher kommen sie?

Die Idee hinter EfA-Diensten ist einfach: Ein Bundesland digitalisiert eine Verwaltungsleistung zentral, stellt sie in einem einheitlichen Design bereit und ermöglicht anderen Bundesländern und Kommunen, diesen Dienst mit minimalem Aufwand nachzunutzen. Diese arbeitsteilige Umsetzung ist Teil der Digitalisierungsstrategie im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Jedes Bundesland übernimmt dabei bestimmte Themenfelder. So ist zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern für das Thema Bauen, Niedersachsen für Gesundheit federführend. Die jeweiligen EfA-Dienste werden im „EfA-Marktplatz“ veröffentlicht – von dort aus können andere Länder und Kommunen diese Dienste adaptieren.

So funktioniert EfA:
Der Weg zum Online-Dienst

  • 1

    Ein Land digitalisiert eine Leistung: Dabei entsteht ein standardisierter Onlinedienst mit nutzerfreundlichem Frontend.

  • 2

    Ein zentraler Dienstleister betreibt die IT: Hosting, Wartung und Weiterentwicklung liegen in einer Hand.

  • 3

    Der Onlinedienst wird in den EfA-Marktplatz eingestellt.

  • 4

    Andere Länder oder Kommunen schließen Nachnutzungsverträge: Diese regeln die Beteiligung am Dienst.

  • 5

    Zentrale Weiterentwicklung: Der Onlinedienst wird gemeinsam weiterentwickelt, der Betrieb anteilig finanziert.


Auswahl und Integration von EfA-Diensten

Die Auswahl von EfA-Diensten erfordert eine genaue Prüfung, da nicht jeder Dienst optimal geeignet ist. Voraussetzung für die Nutzung ist ein bestehender Nachnutzungsvertrag mit dem EfA-gebenden Land.

Bei der Entscheidung sollten nicht nur Kosten zählen. Christian Eikens, Vertriebsleiter bei ITEBO, betont: „Der EfA-Dienst wirkt auf den ersten Blick günstiger. Oft wird aber nur ein PDF erzeugt. Bestehende Anbindungen wie die zwischen OpenR@thaus und AutiSta liefern vollständige Datensätze, die direkt im Fachverfahren verarbeitet werden können. Der Aufwand für die Mitarbeitenden ist deutlich geringer.“

Je nach Nutzung durch BürgerInnen fällt die Wirtschaftlichkeitsbewertung unterschiedlich aus. „Herstellerlösungen, Formulardienste wie MachForms und EfA-Dienste stehen gleichwertig nebeneinander“, so Eikens. „Welche Lösung Verwaltungsprozesse wirklich entlastet und bürgerfreundlicher ist, hängt vom Einzelfall ab.“

Jetzt EfA-Dienste umsetzen – 
gemeinsam digital durchstarten!

EfA-Dienste sind ein wesentlicher Schlüssel für eine moderne, digitale Verwaltung. Sie machen es möglich, mit vertretbarem Aufwand hochwertige Onlinedienste bereitzustellen – bürgernah, effizient und nachhaltig. „Gestartet sind wir im Juni/Juli mit ‚Ehe Online‘“, resümiert Christian Eikens. „Nach unseren Erfahrungen mit den ersten Pilotkunden können wir nun einen standardisierten Prozess zur Einbindung dieses Onlinedienstes anbieten.“

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, 
um aktiv zu werden:

  • Prüfen Sie die vorhandenen EfA-Dienste.
  • Bewerten Sie die Anschlussfähigkeit an Ihre IT-Strukturen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem IT-Dienstleister über erste Pilotprojekte.

EfA-Dienste des Landes Niedersachsen

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Best Practice: Der Wohngeldantrag aus Schleswig-Holstein

Ein Beispiel für einen EfA-Dienst ist der digitale Wohngeldantrag aus Schleswig-Holstein, der zentral über den IT-Dienstleister Dataport bereitgestellt wird. Der Onlineservice kann per Link in das Serviceportal OpenR@thaus integriert werden. Bürgerinnen und Bürger füllen ein einheitliches Online-Formular aus, das anschließend als PDF elektronisch an die Verwaltung übermittelt wird. Die Weiterverarbeitung erfolgt manuell durch die zuständige Wohngeldstelle. Trotz dieses Medienbruchs bietet der zentrale EfA-Dienst eine standardisierte und niederschwellige Antragstellung.

Erweitern kann man diesen EfA-Dienst um eine Schnittstelle in das Wohngeldmodul des Fachverfahrens LÄMMkomm Lissa.

mehr zu LÄMMkom LISSA Wohngeld

„Mit der Schnittstelle werden wir die Lücke zwischen Antragstellung und Fachverfahren schließen und die digitale Verarbeitung spürbar verbessern“, erklärt Janic Töpler, Teamleiter im Bürgermanagement bei der ITEBO. „Sobald das Modul bei unserem Pilotkunden abgenommen ist, werden wir es weiteren Kunden zur Verfügung stellen.“ 

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