

Was sind EfA-Dienste –
und woher kommen sie?
Die Idee hinter EfA-Diensten ist einfach: Ein Bundesland digitalisiert eine Verwaltungsleistung zentral, stellt sie in einem einheitlichen Design bereit und ermöglicht anderen Bundesländern und Kommunen, diesen Dienst mit minimalem Aufwand nachzunutzen. Diese arbeitsteilige Umsetzung ist Teil der Digitalisierungsstrategie im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Jedes Bundesland übernimmt dabei bestimmte Themenfelder. So ist zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern für das Thema Bauen, Niedersachsen für Gesundheit federführend. Die jeweiligen EfA-Dienste werden im „EfA-Marktplatz“ veröffentlicht – von dort aus können andere Länder und Kommunen diese Dienste adaptieren.
So funktioniert EfA:
Der Weg zum Online-Dienst
Ein Land digitalisiert eine Leistung: Dabei entsteht ein standardisierter Onlinedienst mit nutzerfreundlichem Frontend.
Ein zentraler Dienstleister betreibt die IT: Hosting, Wartung und Weiterentwicklung liegen in einer Hand.
Der Onlinedienst wird in den EfA-Marktplatz eingestellt.
Andere Länder oder Kommunen schließen Nachnutzungsverträge: Diese regeln die Beteiligung am Dienst.
Zentrale Weiterentwicklung: Der Onlinedienst wird gemeinsam weiterentwickelt, der Betrieb anteilig finanziert.
Auswahl und Integration von EfA-Diensten
Die Auswahl von EfA-Diensten erfordert eine genaue Prüfung, da nicht jeder Dienst optimal geeignet ist. Voraussetzung für die Nutzung ist ein bestehender Nachnutzungsvertrag mit dem EfA-gebenden Land.

Jetzt EfA-Dienste umsetzen –
gemeinsam digital durchstarten!
EfA-Dienste sind ein wesentlicher Schlüssel für eine moderne, digitale Verwaltung. Sie machen es möglich, mit vertretbarem Aufwand hochwertige Onlinedienste bereitzustellen – bürgernah, effizient und nachhaltig. „Gestartet sind wir im Juni/Juli mit ‚Ehe Online‘“, resümiert Christian Eikens. „Nach unseren Erfahrungen mit den ersten Pilotkunden können wir nun einen standardisierten Prozess zur Einbindung dieses Onlinedienstes anbieten.“
EfA-Dienste des Landes Niedersachsen


Ein Beispiel für einen EfA-Dienst ist der digitale Wohngeldantrag aus Schleswig-Holstein, der zentral über den IT-Dienstleister Dataport bereitgestellt wird. Der Onlineservice kann per Link in das Serviceportal OpenR@thaus integriert werden. Bürgerinnen und Bürger füllen ein einheitliches Online-Formular aus, das anschließend als PDF elektronisch an die Verwaltung übermittelt wird. Die Weiterverarbeitung erfolgt manuell durch die zuständige Wohngeldstelle. Trotz dieses Medienbruchs bietet der zentrale EfA-Dienst eine standardisierte und niederschwellige Antragstellung.
Erweitern kann man diesen EfA-Dienst um eine Schnittstelle in das Wohngeldmodul des Fachverfahrens LÄMMkomm Lissa.

„Mit der Schnittstelle werden wir die Lücke zwischen Antragstellung und Fachverfahren schließen und die digitale Verarbeitung spürbar verbessern“, erklärt Janic Töpler, Teamleiter im Bürgermanagement bei der ITEBO. „Sobald das Modul bei unserem Pilotkunden abgenommen ist, werden wir es weiteren Kunden zur Verfügung stellen.“

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