Titelthema

Die digitale Transformation setzt sich in Bewegung 

Warum Bund und Länder
auf das EfA-Prinzip setzen


„Einer für Alle“ – ganz getreu dem Motto der drei Musketiere schwingt sich das EfA-Prinzip zum vermeintlichen Retter der Umsetzung des OZG 2.0 auf. Es soll Leistungen in den Ländern und Kommunen so digitalisieren, dass die Nachnutzung für andere Regionen ohne großen Aufwand möglich ist. Das erklärte Ziel: Beschleunigung der Digitalisierung und Einsparung von Ressourcen und Zeit.


Einer für alle –  so funktioniert das EfA-Prinzip 

Das Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG 2.0) forciert weiter, was mit dem OZG 1.0 bereits begonnen wurde: Die Digitalisierung der deutschen Verwaltungsleistungen soll schneller voranschreiten. Für die Kommunen besteht die Herausforderung jedoch im föderalistischen Prinzip, das eine einheitliche Lösung für alle deutschen Bundesländer, Landkreise und Kommunen erschwert. Immerhin gibt es in den 16 Ländern sowie 400 Landkreisen und kreisfreien Städten große Unterschiede in den Fachverfahren und Prozessen vor Ort.

Die Lösung dafür soll das aktuell stark vorangetriebene EfA-Prinzip sein. EfA steht für „Einer für Alle“ und soll die Digitalisierung der Verwaltungen auf kommunaler und Landesebene beschleunigen. Der grundsätzliche Ablauf des EfA-Prinzips sieht vor:

Entwicklung

Ein Land oder ein Zusammenschluss aus mehreren Bundesländern entwickeln für Leistungen eines Themenfeldes (z.B. Bauen, Gesundheit, etc.) digitale Lösungen. Die aus dem EfA-Prinzip hervorgegangenen Lösungen können bereits in den für die Entwicklung zuständigen Ländern genutzt werden. Die Leistung wird durch einen zentralen IT-Dienstleister betrieben und weiterentwickelt.

Nachnutzung

Um als Kommune eine EfA-Leistung nachnutzen zu können, ist ein Nachnutzungsvertrag zwischen dem Bundesland, in dem die EfA-Leistung entwickelt wurde, und dem nachnutzenden Bundesland Voraussetzung. Sie können sich mithilfe standardisierter Schnittstellen an das zentral gehostete Antragsverfahren anbinden lassen und dieses mitnutzen – man spricht von einer Nachnutzung. Dazu wird das Portal so angepasst, dass die Bürgerinnen und Bürger das vertraute Logo ihrer Behörde oder ihres Landes auf der besuchten Seite sehen.

Kosten

Die Kosten für den Betrieb der Lösung sowie für deren Weiterentwicklung teilen sich fortan jene Länder und Kommunen,
die an den Dienst angeschlossen sind.



Kerngedanke ist, den Aufwand und die Kosten für die Digitalisierung der Verwaltung auf viele Schultern zu verteilen. Da nicht jedes Land und jede Kommune eine eigene Lösung für die vielen Antragsprozesse finden muss, kann dies die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung beschleunigen.




Mindestanforderungen
für die EfA-Nachnutzung

Damit dieser Effekt zum Tragen kommt, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Längst nicht jede Lösung lässt sich automatisch auf andere Länder oder Kommunen übertragen. Erforderlich sind etwa ein neutrales Design, die mittels offener Schnittstelle geschaffene Möglichkeit zum standardisierten Datenaustausch mit verschiedenen Fachverfahren oder die Unterstützung des Datenroutings. Um die Nachnutzung von EfA-Lösungen zu ermöglichen, ist die Zusammenarbeit und Abstimmung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene unerlässlich.

Vorteile von EfA:
Kosten und Ressourcen sparen

Der Fokus von EfA liegt darauf, Kosten und Ressourcen zu sparen und möglichst schnell gangbare Lösungen zu schaffen. Diese sollen länderübergreifend einheitlich gestaltet werden. Intensive Tests in Digitalisierungslaboren stellen sicher, dass die Antragsverfahren anschließend einen hohen Standard aufweisen. Durch die Verteilung der Kosten auf viele Schultern kann die Digitalisierung die Budgets der beteiligten Kommunen schonen.


Ronny Kirchner
Geschäftsbereichsleiter Vertrieb und Digitalisierung

„Das EfA-Prinzip, Einer für Alle, ist ein sehr guter Grundgedanke. Denn die Umsetzung des OZGs gelingt nur, wenn gemeinsame und vorhandene Lösungen genutzt werden. Allerdings ist das auch die Schwäche von EfA-Leistungen. Nach unserem Kenntnisstand gab es im Vorfeld keinen wirklichen Abgleich zu bereits bestehenden Lösungen am Markt. In der Praxis gibt es zwischen 100 – 150 fertige Onlineprozesse unter der Einbindung von DMS und Fachverfahren für Kommunen in Deutschland. Ein abgestimmter Rollout hätte nach unserer Einschätzung noch größere Effekte für Bürgerinnen, Bürger und Verwaltungen gleichermaßen.“

Digitalisierung im Bereich Baugenehmigung
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