Portfolio

Effiziente Prozesse in den
unteren Bauaufsichtsbehörden

Den BIM-Kreislauf schließen:
Anbindung an ITeBAU

Warum BIM im Bereich der 
Baugenehmigung aktuell noch 
schwer umzusetzen ist

Die größte Hürde in Sachen BIM ist für die öffentliche Verwaltung die aktuelle Gesetzgebung. Es mangelt nämlich bislang noch immer an der rechtlichen Grundlage, um BIM-Modelle in der unteren Bauaufsichtsbehörde überhaupt einsetzen zu können.


Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist zwar, das virtuelle Bauamt mit nahtlos in das BIM integrierten Bauantragsverfahren zu realisieren. Doch mangels konkreter Vorgaben und unklarer gesetzlicher Grundlagen wird die Digitalisierung von Bauanträgen derzeit noch stark ausgebremst.


Aktuell werden Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung noch in 2D ausgeführt. Für das künftige 3D-Datenmodell existieren noch keine Prüfregeln. Und auch die erforderlichen Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) konnten bislang nicht abschließend geklärt werden – ebenso wie die technischen Anforderungen an die Anbindung an BIM.

Das Building Information Modeling ist weiter auf dem Vormarsch. Vom Planer bis zur Baufirma arbeitet bereits rund jedes fünfte Unternehmen aus dem Baubereich mit der BIM-Technologie. Sie soll den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes in einem zentralen Gebäudemodell abdecken. Eigentlich. Denn eine beteiligte Stelle ist bislang nicht angebunden: die untere Bauaufsichtsbehörde. Die ITEBO-Unternehmensgruppe arbeitet daran, BIM in die Baugenehmigungsprozesse zu integrieren. So wird die Lücke geschlossen und der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes ist über BIM abbildbar.



Ganzheitliches BIM erfordert die
Einbeziehung der Bauaufsichtsbehörden

Ziel des Building Information Modeling ist, dass alle an einer Baustelle und dem späteren Betrieb eines Gebäudes Beteiligten die gleiche Sprache sprechen. Diese Kollaboration soll sich über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie erstrecken. Möglich wird das durch einheitliche Richtlinien und Normen, die für alle Akteure verbindlich und verlässlich sind. Das Modell verspricht für die Baubranche ein erhebliches Potenzial an Digitalisierung und effizienter Zusammenarbeit in der Planung und Steuerung von Gebäuden.

In der Privatwirtschaft spielt BIM bereits eine gewichtige Rolle. Anders sieht es hingegen beim Bau von öffentlichen Bauten aus: Die Bundesregierung steckt noch mitten in den Planungen, BIM in die bestehenden Prozesse einzubeziehen. Was jedoch noch weitgehend außen vor bleibt, ist der Prozess der Baugenehmigung.


Unvollständige Bauanträge
verzögern Antragsprozesse

Dabei ist das Potenzial zur Einbeziehung der Behörden in das BIM enorm. Die Mehrzahl der heute eingereichten Bauanträge bei den unteren Bauaufsichtsbehörden ist unvollständig. Allein wegen fehlender Anforderungen werden viele Anträge von vornherein abgelehnt. Eine Ursache dafür liegt darin, dass den Beteiligten oft gar nicht klar ist, welche Anforderungen die eingereichten Anträge und Nachweise überhaupt erfüllen müssen. Das verzögert die abschließende Bearbeitung der Bauanträge und zieht die Verfahren unnötig in die Länge.

Durch die Etablierung gemeinsamer Standards könnten die Bauantragsverfahren deutlich beschleunigt werden:

Insbesondere unvollständige Bauanträge ließen sich durch eine detaillierte Definition der einzureichenden Informationen und Unterlagen häufig vermeiden.

Der in das BIM einbezogene Planer kann eine Vorabprüfung des Antrags auf automatisierter Basis durchführen und das Modell hinsichtlich AIA prüfen. Auch dies trägt dazu bei, unvollständige oder nicht genehmigungsfähige Bauanträge von vornherein zu vermeiden.

Die seitens der Bauaufsicht durchzuführenden Prüfungen lassen sich teilweise automatisieren. Dies setzt wertvolle Ressourcen in der unteren Bauaufsichtsbehörde frei.

Um diese Ziele zu erreichen, ist zu klären, welche Tools und Schnittstellen eine untere Bauaufsichtsbehörde benötigt, um einen BIM-basierten Bauantrag zu bearbeiten. Dabei rücken die vorhandenen Tools in den Fokus. Können diese weiter im Einsatz bleiben oder müssen sie durch eine andere Lösung ersetzt werden? Sind Weiterentwicklungen erforderlich? Und welche Schnittstellen sind vonnöten, damit die Systeme der unteren Bauaufsichtsbehörde und die Cloud der Planer miteinander kommunizieren können?

BIM in ITeBAU: Zukunftsmusik
oder schon bald Realität?

Die Expertinnen und Experten der ITEBO-Unternehmensgruppe haben es sich zur Aufgabe gemacht, die digitale Transformation der unteren Bauaufsichtsbehörden voranzutreiben. Die digitale Baugenehmigung ist längst in der Realität angekommen. Und die Integration von BIM in die Prozesse der öffentlichen Bauverwaltung ist der nächste logische Schritt – der es jedoch in sich hat.

Aktuell besteht nicht die Möglichkeit, BIM anzubinden – schon weil der Gesetzgeber seine Hausaufgaben noch nicht gemacht hat. Gerade deshalb ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt, um die Integration auf den Weg zu bringen.

Gemeinsam mit ihren Kundinnen und Kunden will die ITEBO-Unternehmensgruppe ein Konzept erstellen, in dem die Anforderungen der unteren Bauaufsichtsbehörden festgehalten werden. In den ersten Gesprächen konnten bereits die größten Herausforderungen der Verwaltung identifiziert werden. Im nächsten Schritt soll dieses Konzept auch umgesetzt werden. Mittels Integration des Baugenehmigungsverfahrens in das Building Information Modeling schließt die ITEBO-Unternehmensgruppe den BIM-Kreislauf.

Aktuell hat die ITEBO einen Fördermittelantrag gestellt, um die Arbeit während der Konzeptphase zu finanzieren. Währenddessen rückt die Zusammenarbeit mit den Kommunen weiter in den Mittelpunkt. So tauschen sich die Expertinnen und Experten der ITEBO-Unternehmensgruppe nicht nur mit möglichen Softwarelieferanten über die Möglichkeiten der Integration von BIM in ITeBAU aus, sondern insbesondere mit den teilnehmenden unteren Bauaufsichtsbehörden.



Thea Zimmermann
Mitarbeiterin im Servicebereich Bürgermanagement

„Die nahtlose Integration von ITeBAU in das Building Information Modeling bietet für untere Bauaufsichtsbehörden enormes Potenzial. Das verschafft den Verwaltungen einen Vorsprung bei der digitalen Transformation ihrer Leistungen in den örtlichen Baubehörden, sobald der Gesetzgeber den nötigen Rahmen für die Integration von BIM geschaffen hat.“

Ausblick: Wie geht es weiter
mit BIM und ITeBAU?

Die ITEBO-Unternehmensgruppe wird auch weiterhin daran arbeiten, die Arbeit der unteren Bauaufsichtsbehörden zu revolutionieren. Nachdem die Bundesregierung das Thema BIM bereits forciert, wird es früher oder später zur Schaffung der erforderlichen Standards kommen. Erklärtes Ziel: Das digitale Bauamt soll zu diesem Zeitpunkt so gut aufgestellt sein, dass es direkt mit dem BIM-Modell durchstarten kann.

Mit der Verbindung von BIM und ITeBAU gewinnen die Kundinnen und Kunden eine Lösung, mit der sie ihre Prozesse für alle Beteiligten massiv beschleunigen können. Zeitraubende, fehlerbehaftete Medienbrüche und Papieranträge könnten damit schon bald der Vergangenheit angehören. Die ITEBO-Unternehmensgruppe begleitet untere Bauaufsichtsbehörden schon heute auf ihrem Weg zur digitalen Transformation. Als verlässlicher Partner wird sie für sie auch weiterhin Lösungen anbieten, weiterentwickeln und den besten Support zur Verfügung stellen.




Dominik Siebert
Mitarbeiter im Servicebereich Bürgermanagement

„Je mehr untere Bauaufsichtsbehörden sich dem Arbeitskreis BIM anschließen, desto umfassender und konkreter wird der Anforderungskatalog der öffentlichen Verwaltung. Und desto genauer kann die künftige Integration von ITeBAU an die Bedürfnisse der Behörden angepasst werden. 

Insofern dürfen sich interessierte Baubehörden gerne melden – unsere Expertinnen und Experten freuen sich auf die Mitwirkung. Die Teilnehmenden müssen dabei nicht zwingend aus dem Kreis der ITeBAU-Anwenderinnen und -Anwender stammen“, ergänzt Dominik Siebert und motiviert damit immer wieder Verwaltungen sich im Arbeitskreis BIM einzubringen.

MeinITeBAU: Wissen, wo es langgeht
Nächster Artikel

Container for the dynamic page

(Will be hidden in the published article)