Bessere Bewilligungsquote und mehr Kontrolle für Verantwortliche
Die Projektbeteiligten erhalten über BIM jederzeit die Daten, die den genauen Gebäudestatus widerspiegeln, und können problemlos über das Projekt kommunizieren, sogar ganze Gebäudemodelle können ausgetauscht werden. BIM ermöglicht eine standardisierte Sprache, die es jeder Abteilung und allen Beteiligten ermöglicht, konkret auszudrücken, was ihre Anforderungen und Herausforderungen sind oder welche Änderungen sie vorschlägt. Diese Art der 3D-Darstellung führt nicht nur zu einer genauen visuellen Einschätzung des späteren Ergebnisses, sondern ermöglicht auch eine deutlich genauere Auflistung von benötigten Baumaterialien und Kosten.
Die ITEBO-Unternehmensgruppe sieht in BIM einen konkreten Nutzen für ihre Kundinnen und Kunden. Vor allem im Bereich des Bauantrages könnte die Technologie dazu führen, dass die Bewilligungsquote deutlich steigt. Denn es wird leichter, alle notwendigen Informationen einzureichen. So könnten beispielsweise Regeln über die mitzuliefernden Informationen und Attribute am 3D-Gebäudemodell dazu führen, dass der oder die Antragstellende schneller ein Feedback zu den Unterlagen bekommt und einfacher vollständige genehmigungsfähige Anträge einreichen kann. Denn bislang ist die Ablehnungsquote relativ hoch. Der Großteil der Bauanträge wird nicht im ersten Anlauf genehmigt.
Viele Hürden durch Gesetzgeber und Technik
Es gibt wenig Gründe, daran zu zweifeln, dass der BIM-Kreislauf die Zukunft darstellt. Doch bislang bleiben die zahlreichen Vorteile zumindest bei Baugenehmigungen Zukunftsmusik. BIM in Bauanträge zu integrieren, scheitert bislang an vielen Hürden. So gibt es dafür derzeit noch keine rechtliche Grundlage, obwohl die Nachfrage stetig steigt. Zwar existieren diverse Konzepte und Pilotprojekte, die eine nahtlose Integration der Technologie in das behördliche Bauantragsverfahren erreichen wollen. Als handlungsweisend für die alltägliche Integration gelten jedoch präzise formulierte gesetzliche Grundlagen, die durch ausreichende Vorgaben die Digitalisierung von Bauanträgen abschließend ermöglichen.
Das Fehlen dieser Vorgaben bedeutet Unklarheiten, die selbst den engagiertesten BIM-Verfechterinnen und -Verfechtern die Hände binden. So existieren derzeit keine Prüfregeln für Baugenehmigungsprüfungen am 3D-Datenmodell, und auch die AIA (Auftraggeberinformationsanforderungen) sind zum jetzigen Stand ungeklärt. Das führt dazu, dass Behörden grundlegende Fragen nicht beantworten können. Schon für die aktuell gültige 2D-Prüfung gibt es eine fünfstellige Liste von Attributen, die es zu erfüllen gilt. Es ist unklar, welche technischen Anforderungen und welche Attribute im Rahmen von BIM notwendig sind oder welche Informationen enthalten sein müssen. Dadurch können Verantwortliche BIM nur äußerst eingeschränkt für Baugenehmigungen nutzen.
Derzeit könnte ein möglicher „Workaround“, bis verbindliche Gesetze gelten, folgendermaßen aussehen: Bauämter prüfen händisch, welche Projekte für BIM geeignet sind. Diese können anhand von automatisierten Prüfregeln kontrolliert werden. Ein Beispiel hierfür wäre das Prüfen von Parkplätzen beim Bau eines Mehrfamilienhauses. Die Software könnte dann automatisiert ermitteln, ob genügend Parkplätze je Wohneinheit geschaffen werden, ob diese und die Zuund Abfahrten groß genug sind und ob die versiegelte Fläche angemessen ist.
BIM-Portal des Bundes deutet Aufbruch an
Es zeigt sich, dass es möglicherweise nicht so lange wie befürchtet dauert, bis BIM doch in Behörden Einzug hält. So hat der Bund im Oktober sein BIM-Portal vorgestellt und treibt die Verbreitung der Technologie voran. Doch bislang werden vor allem Planende und Architektinnen und Architekten integriert, nicht die genehmigende Behörde. Dort liegt die BIM-Technik noch nicht vollständig vor.
Dennoch ist das BIM-Portal ein wichtiger erster Schritt. Es wurde zu dem Zweck eingerichtet, öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber bei der Bestimmung von Informationsbedarfen zu unterstützen. Außerdem sollen auch Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer befähigt werden, digitale Bauwerksmodelle qualitätsgesichert zu liefern. Es handelt sich also um Vorarbeiten, die zu späteren BIM-basierten Baugenehmigungen führen können, weil der BIM-Kreislauf immer häufiger genutzt wird.
ITEBO und ITeBAU-Kundinnen und -Kunden gestalten gemeinsam die Zukunft
Die ITEBO-Unternehmensgruppe ist überzeugt von der BIM-Technologie. Doch bislang fehlt die Integration in Bauantrag und Genehmigung vollständig. Diese zu entwickeln und umzusetzen, ist der derzeit größte Auftrag im Bereich digitales Bauen.
Das Ziel der ITEBO ist es, die notwendigen AIA gemeinsam mit den Bauämtern aus der Praxis heraus zu formulieren und dadurch die zahlreichen Vorteile von BIM für alle Beteiligten nutzbar zu machen: Für Planende und Antragstellende, aber insbesondere für Behörden. Hier schlummern nicht zuletzt ein erhebliches Automatisierungspotenzial und die damit einhergehende Entlastung von Bauämtern.
Die ITEBO-Unternehmensgruppe prüft dafür Gesetze und Vorschriften auf ihre Umsetzbarkeit in den unteren Bauaufsichtsbehörden in Arbeitsgruppen, Machbarkeitsstudien und Pilotprojekten. Gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern von ITeBAU wird die ITEBO-Unternehmensgruppe die Prozesse und Prüfregeln in einem BIM-basierten Baugenehmigungsverfahren praxisnah mitgestalten. Je mehr Kundinnen und Kunden mit ITEBO gemeinsam an Prüfregeln und AIA arbeiten und sie weiterentwickeln, umso besser und schneller wird die praktische Umsetzung gelingen. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und Mitwirkung.
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