Kräfte bündeln

ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft für unkomplizierte IT-und Dienstleistungsbeschaffung 

Nicht nur Laptops, Bildschirme und Smartphones, sondern auch die Schulausstattung mit Tablets und die Unterstützung im Bereich der Digitalisierung: Jede Kommune hat einen großen Bedarf an IT-Gütern und -Dienstleistungen. Die Beschaffung ist für die Kommunen in der Regel sehr aufwendig und kostenintensiv. Vor allem größere Anschaffungen sind durch den Ausschreibungsprozess kompliziert, langwierig und vergleichsweise unflexibel. Deshalb überrascht es nicht, dass sich viele der Kommunen an die ITEBO-Unternehmensgruppe wenden und um Unterstützung bitten. 

Die Verwaltungen wollen schnelle und unkomplizierte Beschaffungswege sowie transparente Prozesse. Ergänzend gibt es häufig auch den Wunsch, sich mit anderen Kommunen austauschen zu können, Interessen zu bündeln und auch über Veränderungen und Entwicklungen frühzeitig informiert zu werden oder sogar darauf Einfluss zu nehmen.

Insbesondere die Anfragen bezüglich einer Beteiligung an der ITEBO GmbH wurden immer zahlreicher. Durch die Rechtsform als GmbH und die bisherige Gesellschafterstruktur war der Aufnahmeprozess weiterer Gesellschafterinnen und Gesellschafter jedoch ausgesprochen langwierig. Die ITEBO-Unternehmensgruppe hat deswegen nach einem anderen Weg der Beteiligung gesucht, der einfacher umsetzbar ist und die gewünschten Vorteile für die Kommunen und Landkreise besitzt.

Die Lösung: Die ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG

Um den Kundenbedürfnissen Rechnung zu tragen, hat die ITEBO-Unternehmensgruppe Ende 2019 die Einkaufsund Dienstleistungsgenossenschaft eG gegründet. Sie ist an der ITEBO GmbH beteiligt und kann so die strategische Entwicklung mit beeinflussen. Den Mitgliedern stehen die gewünschten Möglichkeiten zur Verfügung und sie können über ihre Vertretung in den Gremien der ITEBO GmbH den gewünschten Einfluss ausüben.

Inzwischen sind mehr als 50 Landkreise, Städte und Gemeinden vertreten.

Die ITEBO Dienstleistungsgenossenschaft eG hat den Zweck, ihre Mitglieder im Rahmen der Versorgung mit IT-Dienstund -Lieferleistungen und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten im Rahmen eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu unterstützen. Damit soll sie den öffentlichen Zweck fördern, den die Mitglieder verfolgen. Was sich anfangs möglicherweise etwas sperrig anhört, hat konkrete Vorteile für die Mitglieder. Unter anderem werden die Bedarfe der Genossenschaftsmitglieder bezüglich Hard- und auch Software regelmäßig abgefragt und zu gemeinsamen Ausschreibungen gebündelt. 

Ferner können die ITEBO-eigenen Leistungen wie unter anderem die Beratung zur Digitalisierung der Verwaltung, das Bürgerportal OpenR@thaus, Scandienstleistungen von alten Papierakten oder das virtuelle Bauamt ITeBAU durch das Konstrukt der Inhousefähigkeit bezogen werden. 


Synergieeffekte vertiefen die Zusammenarbeit 

Grund für das schnelle Wachstum der Mitgliederzahl der Einkaufsund Dienstleistungsgenossenschaft sind die zahlreichen Vorteile. Es ist kein Zufall, dass ein Großteil der Mitglieder bereits zuvor mit der ITEBO-Unternehmensgruppe zusammenarbeitete. Für die digitale Transformation benötigen Kommunen einen starken strategischen und regionalen Partner. Die ITEBO-Unternehmensgruppe ist für viele Mitglieder schon seit Jahren dieser Partner und unterstützt sie bei der Aufstellung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategie. Sie unterstützt die Verwaltungen beispielsweise bereits bei der Nutzung und dem Ausbau des Bürgerportals OpenR@thaus oder Infoma. Eine Vertiefung der Geschäftsbeziehungen ist von beiden Seiten gewünscht und naheliegend.

Außerdem zeigt sich heute stärker denn je, dass es sinnvoll ist, Synergieeffekte zu nutzen. Die Einkaufsund Dienstleistungsgenossenschaft trägt zum optimalen Ressourceneinsatz bei, weil sie personelle und finanzielle Ressourcen steuern kann. Laut Vergaberecht müssen große Bedarfe eines öffentlichen Auftraggebers dem Markt bekannt gegeben werden. Diese Sammlung der Hardware-Bedarfe wird dann beispielsweise über die ProVitako ausgeschrieben. Die Mitglieder der Genossenschaft rufen anschließend die Hardware aus der Ausschreibung über die ITEBO ab.

Risikoarme Beteiligung ermöglicht Inhousevergabe

Möglich wird die effizientere IT-Beschaffung nicht zuletzt dadurch, dass die Genossenschaft die Inhousefähigkeit im Sinne des § 108 GWB ermöglicht. Die Genossenschaft wurde speziell so konzipiert und gestaltet. Denn wenn ein öffentlicher Auftraggeber Inhousefähigkeit nutzen möchte, müssen diverse Kriterien erfüllt sein. So darf am Auftragnehmer keine direkte private Kapitalbeteiligung bestehen, er muss einen Großteil seiner Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber durchführen und der öffentliche Auftraggeber muss Kontrollmöglichkeiten haben. 

Rechtlich ist die Inhousefähigkeit bei der Genossenschaftsform gegeben, denn die Mitglieder sind an dem beschaffenden Unternehmen beteiligt und können Kontrollfunktionen wahrnehmen. All dies ist durch die Struktur der Genossenschaft und ihrer Hauptgeschäftsfelder möglich. Durch die Organe ist die gemeinsame Kontrolle der Kommunen und Städte über die Genossenschaft gegeben.

Bei den Synergieeffekten, die durch die Kooperation der Kommunen in der Genossenschaft entstehen, ist es kaum vorstellbar, dass ein privater Dritter die Anforderungen ähnlich gut erfüllen kann.

"Die ITEBO eG wurde bewusst speziell für diesen Zweck konzipiert", führt Ingo Bardischewski, Vorstand der eG, aus: „Wir haben Wert auf ein angemessenes Verhältnis zwischen den maximalen Leistungsverpflichtungen und der Leistungsfähigkeit der Kommune gelegt. Die Kosten für den Erwerb eines Geschäftsanteils und die jährliche Beitragspauschale sind minimal und die Haftung beschränkt sich auf den Geschäftsanteil.“

Struktur der Genossenschaft ermöglicht Kontrolle durch Mitglieder

Die ITEBO Einkaufsund Dienstleistungsgenossenschaft eG besteht aus drei Organen: Aufsichtsrat, Vorstand und Generalversammlung. Der Vorstand leitet die Genossenschaft nach Maßgabe der Satzung und führt die Geschäfte. Derzeit besteht er aus zwei Mitgliedern, wobei die ITEBO GmbH den Vorstandsvorsitzenden stellt. 

Überwacht wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden, und vertritt in der Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden die Interessen der Genossenschaft in den Gremien der ITEBO GmbH.

Die ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ermöglicht eine risikoarme und unkomplizierte Möglichkeit, von der Expertise der ITEBO zu profitieren und Synergieeffekte bei der Beschaffung von IT-Ausstattung und -Dienstleistungen zu nutzen. Dazu tragen alle Mitglieder bei und profitieren von dem Zusammenschluss gleicher Interessen.


Als Full-Service-Provider möchte die ITEBO-Unternehmensgruppe eine vollständige Dienstleistungspalette abdecken. Alle ITEBO-Services können Interessierte nun auch im neuen Servicekatalog einsehen.

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