Das weiß auch Svend Wahlen aus der Samtgemeinde Selsingen. „Der digitale Posteingang war ein wichtiger Schritt zur papierlosen und digitalen Verwaltung. Seit Einführung kann unser DMS-System enaio® noch effektiver genutzt und Arbeitsvorgänge ganzheitlich digital bearbeitet werden.“
So läuft die digitale Verarbeitung der Post ab
Wie können Sie sich den digitalen Posteingang vorstellen? Die Post geht wie gewohnt analog in der zentralen Poststelle ein. Nun ist eine Schutzbedarfsanalyse für jedes originäre Papierdokument notwendig. Dabei wird entschieden, ob ein Brief grundsätzlich geöffnet werden darf und ob die Dokumente ersetzend oder kopierend gescannt werden dürfen. Außerdem müssen einige wenige Dokumente wie gewohnt im Originalformat weitergeleitet werden. Das betrifft beispielsweise Briefe an bestimmte Adressaten, Kataloge oder auch Speichermedien. Eingegangene Rechnungen werden aussortiert und separat gescannt, sodass diese direkt dem digitalen Rechnungseingangsworkflow zugeordnet werden können.
Erst nach der Schutzbedarfsanalyse kann die Poststelle den Scan durchführen und an den korrekten Fachbereich weiterleiten. Wenn es notwendig ist, versieht sie die Sendung zudem mit einem Eilvermerk oder anderen Arbeitshinweisen.
Wenn nötig, erhält nun die Leitungsebene Einsicht: Bürgermeisterin oder Bürgermeister, die Fachbereichsleitung oder die Amtsleitung nimmt die Post zur Kenntnis. Sie bestätigt dies mit einem Merkmal und gibt das Dokument dadurch frei. Dieser Vorgang wird automatisch in der Historie im DMS-System protokolliert, sodass der Postverlauf zu jeder Zeit lückenlos nachvollziehbar ist.
Als letzter Schritt erfolgt die Ablage in die Fachakte im Dokumentenmanagementsystem durch die Sachbearbeitung, die das Dokument im Anschluss auch inhaltlich bearbeitet.
Digitalisierung glückt mit durchdachtem Neustart
Einbeziehung der Beschäftigten verhindert Komplikationen
Es ist sinnvoll, im Vorfeld die am Planungsprozess und an der Umsetzung beteiligten Personen festzulegen. Betroffene Abteilungen, Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte und auch Personal- oder Betriebsrat sollten in alle Entscheidungen einbezogen werden, um typischen Ängsten entgegenzuwirken. So lässt sich beispielsweise die Befürchtung, durch die entstehende Protokollierung der Postdokumente überwacht zu werden, häufig sehr einfach ausräumen.
Die digitale Poststelle wirkt sich unter Umständen auch auf personelle Ressourcen aus. So können Aufgaben wegfallen oder hinzukommen, mitunter werden neue Qualifikationen notwendig. Aus der Menge der anfallenden Post lässt sich zudem ableiten, wie viel Arbeit anfällt. Dadurch werden häufig neue Arbeitsplatzbeschreibungen und Stellenausschreibungen notwendig. Besonders wichtig ist, dass auch zu Urlaubszeiten oder bei Krankheit die Verarbeitung der Post sichergestellt ist.
Lagerung und Vernichtung der Post
Auch nach dem Einscannen benötigen die Papierdokumente noch weitere Aufmerksamkeit. Die Dokumente müssen (zwischen-)gelagert und/oder vernichtet werden. Dafür muss festgelegt werden, wann welches Dokument vernichtet oder gelagert wird und wer dafür verantwortlich ist. Es ist sinnvoll, wenn auch die ersetzend gescannten Papierdokumente noch drei bis vier Wochen aufbewahrt werden. Falls die Scanqualität nicht optimal ist oder doch aus unvorhersehbaren Gründen das Original in Papierform benötigt wird, steht das Dokument dann noch eine gewisse Zeit zur Verfügung.
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