Kommentar

Fortsetzung folgt

Das OZG geht in 
eine neue Runde

Als das Onlinezugangsgesetz (OZG) im August 2017 in Kraft trat, verfolgte die Bundesregierung damit hohe Ziele. Hunderte Verwaltungsleistungen sollten innerhalb von nur fünf Jahren elektronisch bereitgestellt werden. Heute wissen wir: Das Ziel wurde nicht erreicht – und war von vornherein kaum zu schaffen. Mit dem Referentenentwurf für das OZG 2.0 soll sich der Stellenwert der Digitalisierung in der zukünftigen Verwaltung verändern. 

Würde man den Erfolg des OZG lediglich anhand der Zahlen messen, könnte man das Projekt als gescheitert ansehen. Zum Ende des Jahres 2022 konnten nur wenige der ursprünglich 575 definierten OZG-Verwaltungsleistungen flächendeckend elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Weniger als einhundert Leistungen befinden sich auf Reifegrad 3. Auf den angestrebten Reifegrad 4 hat es keine OZG-Leistung geschafft. Somit ist klar: Die gesetzten Ziele sind nicht annähernd erreicht worden.

Der Normenkontrollrat (NKR) äußerte sich im Sommer 2022 zum Fortschritt der OZG-Umsetzung. Er macht strukturelle, bislang nicht gelöste Herausforderungen in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die fehlende Standardisierung und mangelnde Verbindlichkeit sowie die noch zu komplizierten Strukturen für den wenig zufriedenstellenden Fortschritt verantwortlich.

Bislang keine umfassende  Digitalisierung angestoßen

Dass eine moderne Verwaltung eine echte digitale Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern leben muss, ist vielen Kommunen seit Langem bewusst. Mit der Verabschiedung des ursprünglichen OZG wurde diesem Gedanken die rechtliche Grundlage gegeben, um die digitale Transformation wirklich einzuläuten. Erfolgreich war dieser Vorstoß nur bedingt. Der Grund dafür ist einfach: (Viele) einzelne Dienstleistungen elektronisch anzubieten, bringt den Bürgerinnen und Bürgern kaum einen Mehrwert. Zu dem elektronisch eingereichten Antrag müssen auf dem Postweg Unterlagen und Nachweise eingereicht werden – die der Verwaltung oft sogar an anderer Stelle bereits vorliegen. Auch das Ergebnis, etwa eine beantragte Urkunde, wird wiederum in Papierform ausgefertigt, gesiegelt und per Post versandt. So viele Medienbrüche sind – kurz gesagt – keine umfassende Digitalisierung.  

Grund dafür sind fehlende Standards und Schnittstellen. Es bleibt zu hoffen, dass Bund und Länder die Kommunen mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten, technische Standards definieren und anschließend konsequent nutzen. Das Konzept der EfA-Leistungen beschreitet hier den richtigen Weg, denn die Digitalisierung der Verwaltung kann nur gelingen, wenn gemeinsame und vorhandene Lösungen genutzt werden und eine bedarfsgerechte Umsetzung von Verwaltungsleistungen auf den Weg gebracht wird.

Das OZG 2.0 beschreitet hier einen neuen Weg:  Die Streichung der Umsetzungsfrist und die Definition der Digitalisierung der Verwaltung als Daueraufgabe.

Das Problem ist jedoch: Was sich auf dem Papier gut anhört, berührt nicht die eigentliche Herausforderung. Denn Digitalisierung bedeutet vor allem eine Neugestaltung sämtlicher Prozesse, die den Verwaltungsdienstleistungen zugrunde liegen. Auch die Überprüfung und Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen wie bspw. die Registermodernisierung und das Schriftformerfordernis müssen erfolgen. 

Die ITEBO-Unternehmensgruppe ist ein wichtiger Digitalisierungspartner für Verwaltungen. Aktuell stehen IT-getriebene Themen wie IT-Sicherheit oder Datenschutz und der Aufbau digitaler Infrastrukturen im Vordergrund. Um die digitale Transformation voranzutreiben, sollte der Fokus sich jedoch stark verschieben – hin zu einer prozessbezogenen Sichtweise. Anstatt einzelne Teilleistungen ins Internet zu bringen, sollten Verwaltungen ihre Prozesse von Grund auf hinterfragen, überdenken und neu gestalten, um Optimierungspotenzial auszunutzen. Nur dann können die Ansätze des OZG langfristig auch Früchte tragen und den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen elektronische Dienste mit Mehrwert angeboten werden.  

Was bringt das OZG 2.0? 

Eines sollte Verwaltungen schon heute klar werden: Es spielt nur eine untergeordnete Rolle, welche neuen Anforderungen ihnen das OZG 2.0 künftig auferlegen wird – in jedem Fall werden sie nicht ausreichen, um die Digitalisierung der Verwaltung zu meistern. Sie sind allenfalls die Spitze des Eisbergs.

 Statt lediglich Vorgaben umzusetzen, müssen Verwaltungen aus der eigenen Motivation heraus handeln und die Digitalisierung ihrer Prozesse vorantreiben. Der schon heute bestehende Fachkräftemangel wird sich Hochrechnungen zufolge zukünftig noch deutlich verschärfen und erfordert ein Umdenken. Die Verwaltungen und ihre Beschäftigten müssen die Digitalisierung verstehen, wollen und leben, um für die Zukunft gut gerüstet zu sein.

High Noon auf dem Rathausflur
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