
Der Lebenszyklus einer Akte in Phasen
Der Lebenszyklus einer Akte lässt sich gut in Phasen abbilden. Dieser Prozess kann viele Jahre bis Jahrzehnte dauern – oder sogar bei der dauerhaften Aufbewahrung in (End-)Archiven nie enden. Entsprechend wichtig ist es, dass das eingesetzte Dokumentenmanagementsystem den gesamten Lebenszyklus von Akten abdeckt. Die Archivierung von Unterlagen mit einer DMS-Lösung unterstützt Behörden in allen Phasen bis hin zur Löschung der Daten:
Somit kann man zusammenfassend sagen, dass jedes digitale Dokument am Ende seines Lebenszyklus entweder vernichtet wird oder im zuständigen Endarchiv als „historisch wertvolles Dokument“ für die Ewigkeit aufbewahrt wird. Der Aufbau von digitalen Archivmagazinen in den Endarchiven unterliegt wiederum eigenen Normen.
Auch einzelne Dokumente lassen sich mit einer individuellen Aufbewahrungsfrist versehen. Dies unterstützt Behörden dabei, die gesetzlichen Fristen teilautomatisiert einzuhalten.
Das frühzeitige Definieren von Aufbewahrungsfristen entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Abschließen von Akten. Die technische Einrichtung von Automatismen führt ebenfalls zu Entlastungen.
Die rechtskonforme Archivierung, Aussonderung und Anbietung der Unterlagen an externe Archive werden vereinfacht. Unterlagen werden automatisch und auf Dauer revisionssicher aufbewahrt.
Die einfachste Art der Archivierung findet auf Dokumentenebene statt. Für jedes einzelne Dokument wird eine Aufbewahrungsfrist festgelegt. Basis für die automatische Archivierung und Übergabe an den Langzeitspeicher ist bspw. das Erstellungs- oder Änderungsdatum der Dokumente.
Alternativ kann bei der Archivierung der gesamte Vorgang betrachtet werden. Hierbei gibt es unterschiedliche Varianten: Entweder versieht die Bearbeiterin oder der Bearbeiter den Vorgang manuell mit einer Aufbewahrungsfrist und veranlasst so die Archivierung, oder die Fristsetzung erfolgt automatisiert. Dabei richtet sich der Archivierungszeitpunkt für den gesamten Vorgang nach der Aufbewahrungsfrist des zuletzt hinzugefügten Dokuments. Alternativ kann für die gesamte Akte eine einheitliche Aufbewahrungsfrist definiert werden, wenn z. B. ein Enddatum auf Aktenebene vorliegt.
Die Umsetzung erfolgt leider nicht einfach per Knopfdruck. Je nach Aufbau des DMS sind die darin enthaltenen Lösungen und Strukturen einzeln zu betrachten und technisch zu differenzieren. „Hier sollte keine pauschale Konfiguration erfolgen. Eine individuelle Betrachtung ist wichtig, damit das Ergebnis für die Praxis passt und Sinn ergibt“, so Sabrina Freundel, Teamleitung Servicebereich DMS bei der ITEBO-Unternehmensgruppe.
Begleitung der Projekte durch die ITEBO-Unternehmensgruppe
Die rechtskonforme digitale Archivierung von elektronischen Dokumenten sicherzustellen, ist für Behörden oftmals – auch trotz moderner Technik – eine große Herausforderung. Die ITEBO-Unternehmensgruppe unterstützt im Rahmen einer intensiven Begleitung von Projekten, die das gesamte Projektmanagement und die individuelle Planung von Meilensteinen umfasst. Sie stellt die digitale Strategie auf ein sicheres Fundament, durchdenkt sie bis ins kleinste Detail und unterstützt bei der Auswahl geeigneter Hardware. Die Spezialistinnen und Spezialisten assistieren bei der Entwicklung eines nachhaltigen Archivierungskonzepts und begleiten die Implementierung der gesamten Lösung in technischer Hinsicht. Schulungen für die einzelnen Rollen runden den Service ab.
Die ITEBO-Unternehmensgruppe informiert, sensibilisiert und berät zudem die Leitungsebene bei anstehenden Entscheidungen. Dabei verfolgt sie einen Best-Practice-Ansatz und bringt Know-how und Erfahrungen aus bereits erfolgreich umgesetzten Projekten und Referenzen mit. Die Expertinnen und Experten informieren über die Bedeutung der Archivierung und sensibilisieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema. Sie schaffen Verständnis für den Prozess der Archivierung und der Rechtsverbindlichkeit.
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